Neue Medien und Jugendhilfe - Infoabend mit Andreas Sandvoß
Neue Medien und Jugendhilfe
Ein Infoabend für interessierte Menschen mit Andreas Sandvoß (Diplom Sozialpädagoge, Anti-Aggressivitäts-Trainer©,Coolness©- und Deeskalations-Trainer)
Früher war alles schöner……
Früher war alles besser……
Es gab nur drei Programme, Samstag wurde gemeinsam Kuhlenkampf oder Dalli Dalli geguckt und Handys gab es auch noch nicht. Gemobbt wurde auch niemand, weil wir immer alle zusammen gespielt haben…………Im Kino lief James Bond und Spielekonsolen waren weitestgehend unbekannt…………
UND HEUTE ???????
Fast jedes Kind ab 12 Jahre verfügt über mindestens ein multimediafähiges Handy und/oder einen Computer und kann diesen auch problemlos bedienen. / statistik.gif
Gewaltvideos auf Schülerhandys (Rechtslage):
- §131 Abs. 1 Nr.3 STGB: …..macht sich strafbar, wer vorsätzlich digitale Bilder und Schriften mit unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen……einer Person unter 18 Jahren anbietet oder zugänglich macht. Bereits das Versenden von Bildern an unter 18 jährige Schüler ist strafbar.
- §184 STGB……versenden pornografischer Bilder ,gemäß § 184 Abs. 1Nr. 1/Abs. 2Nr.2 nicht an einem Ort, der Personen unter 18 Jahren zugänglich ist(z.B. Schule)
- §201 STGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen in geschützten Räumen
Was kann die Polizei leisten?
Die Polizei schreitet zur Gefahrenabwehr ein(§43 Nr. 1 Polizeigesetz) …..bei gegenwärtiger Gefahr oder möglicher Begehung einer Straftat nach §131,184 STGB….
- § 94ff Strafprozessordnung STPO (wenn mit dem Handy bereits Straftaten begangen worden sind)
- §223 STGB Körperverletzung, §224 STGB gefährliche Körperverletzung, §240 Nötigung, §239 Freiheitsberaubung, §323c unterlassene Hilfeleistung, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verletzung des Persönlichkeitsrechts mit dem Ziel der Verbreitung, Beleidigungsdelikte(§§ 185ff. STGB),Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, sowie des höchstpersönlichen Lebensbereichs.
- Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz(§33 i.V.m. §22KunstUrhG)
- Verbreitung und Besitz von Filmsequenzen oder Bildern mit strafrechtlich relevantem Hintergrund(Hakenkreuz, sexuelle Handlungen , die den Menschen zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde macht)
Jugendmedienschutz- Staatsvertrag:
- Unzulässige Inhalte(Gewaltpornografie, Gewaltverherrlichung) dürfen über das Internet nicht angeboten werden(§4 Abs. 1 JMSTV)
- Jugendgefährdende und schwer jugendgefährdende Inhalte ….(harte fiktionale Gewaltdarstellung, einfache Pornografie)…..dürfen nur in geschlossenen Benutzergruppen angeboten werden(§4 Abs.2 JMSTV)
- Bei entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten muss der Anbieter dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersgruppe sie üblicherweise nicht wahrnehmen(Filtersoftware in der Schule, Jugendzentrum)§5 JMSTV
Was gibt es denn Konstruktives im Mediendschungel?
Das World Wide Web bietet eine Fülle von guten, interessanten und lehrreichen Inhalten. Wir Erwachsenen sind aufgefordert unsere Kinder in dieser oft unübersichtlichen Welt zu begleiten, damit sie keine schlechten Erfahrungen machen.
Dafür müssen wir:
- Informiert sein
- Uns die Zeit nehmen
- Die Bedürfnisse unserer Kinder ernst nehmen
- Deutliche Grenzen setzen
- Inhalte begleiten
Praktische Tipps
- Gemeinsam mit den Kindern Vereinbarungen treffen
- Computer nicht im eigenen Zimmer, sondern im Wohnzimmer
- Kleinere Kinder begleiten
- Keine Multimediahandys , aber Prepaid –Karten
- Filter auf dem Computer
- Zeit begrenzen:
- Vorschulkinder nicht länger als 15-20 Minuten pro Tag
- Grundschüler höchstens 30 Minuten
- Ab 12 Jahre gibt es ein Wochenkontingent, abhängig von sozialen Kontakten, schulischen Leistungen ( 7-8 Stunden pro Woche)
Gibt es einen empfehlenswerten Filter?
www.jugendschutzprogramm.de Kostenlose Einstellungen im Webbrowser (Firefox, etc.)
Wo bekomme ich Beratung?
- www.klicksafe.de
- www.spieleratgeber-nrw.de
- www.usk.de
- www.spielbar.de
- Infos rund um Medien
- Software Selbstkontrolle
- Plattform für Computerspiele der Bundeszentrale für politische Bildung
Kommende Termine:
- 22.05.2012 10.Sponsorenlauf
- 05.06.2012 Zeugniskonferenzen- unterrichtsfrei






